Verfassung
Hier die Verfassung in aktuellster Fassung (selbige gilt für alle angeschlossenen Allianzen)
Die Verfassung
§1 Ämter & Rechte
Abs. 1 Präsident:
1. Version:
(Das Verfassungsteam hat sich mit dem Master für die 2. Version entschieden.)
2. Version:
Ein Gründer kann von der gesamten Allianz auf bestimmte Zeit in sein Amt gewählt werden. Er muss diese Vorraussetzungen erfüllen:
a) Diplomatische Stärke
b) Gleichberechtigung
c) Fairness
d) Mindestens 18 Städte (Um die Sicherheit der Member verteidigen zu können)
e) Mindestens 6 Monate Mitglied der Allianz sein.
Seine Rechte:
1. Er darf Dinge wie Änderungen an Profil, Forum, Interne Ankündigung etc. ohne jegliche Einstimmung des Managements ändern.
2. Auch BNDs dürfen vereinbart werden. Jeglich das kenzeln bestimmter BNDs ist ihm nicht ohne die Rücksprache mit dem Management gestattet.
3. Alles andere bleibt ihm verblieben.
Falls ein Präsident mehr als 2 mal hintereinander gewählt wird, so erhält er den Titel "Emperror of the Years 201..." solange bis dieser Rekord geknackt wird. Ist ein Präsident nicht imstande Jeden Tag online zu sein, kann er einen oder mehrere Kanzler bestimmen. Falls ein Präsident die Allianz verlässt, muss er 1 der 3 Kanzler zum Nachfolger bestimmen. Diese sind also Vizepräsidenten. Der neu eingesetzte Präsident muss dann wiederum einen geeigneten Nachfolger bestimmen. Wenn er jedoch in seiner Kanzlerzeit von den Membern gewählt wurde, muss dieses einen neuen Kanzler wählen.
Abs.2. Kanzler
Regelungen für Kanzler stehen wie folgt:
Es darf maximal 3 Kanzler geben, um keine Übermäßigkeit zu verursachen. Es werden 2 vom Präsident bestimmt, und 1 vom Volk gewählt. Dabei erhält jeder nach der Vorlage der Gewaltenteilung einen anderen Bereich der 'Macht' unterordnet:
die gesetzgebende Gewalt (Legislative),
die ausführende Gewalt (Executive)
und die rechtsprechende Gewalt (Judikative).
Diese kontrollieren sich gegenseitig, und verhindern das ein User zu viel Macht für sich nutzen kann. Kanzler können vom Gründer mit einverständniss des Managements innerhalb von 24 Stunden fristlos ausgetauscht werden. Dies wäre der Fall bei z.B. Amtsmissbrauch. In diesem Falle müsste der Präsident eine Art sachliches Kündigungsschreiben innerhalb der vorgegebenen 24 Stunden an den betroffenen Kanzler entsenden. Es MUSS dabei einen triftigen Grund für die Entlassung geben. Ansonsten wird dies als Gesetzeswidrig aufgesetzt.
Der Kanzler ist in gewisser Weise eine Art Sekretär oder Hilfe für den Präsidenten, und wird als Vizepräsident gewertet.
Falls ein Präsident aus unerfindlichen Gründen abtreten muss (Zu viel im Real Life zu tun, keine Lust mehr, etc.), dann muss er 1 der 3 Kanzler als seinen Nachfolger bestimmen. Dieser wiederum muss einen Ersatz für den freigewordenen Posten beschaffen.
Abs.3. Forenadministratoren & Editoren
Die Forenadministratoren / Editoren können von sowohl dem Präsidenten als auch den Kanzlern eingesetzt werden. Sie werden von allen Gewalten überwacht und unterstehen dem Präsidenten. Sie nehmen Aufträge von Präsident und Kanzlern an. Kanzler und etc. haben das Recht Wahlprogramme, Projekte und Ähnliches zu entwerfen. Diese müssen von den Kanzlern dann an einen Editor gesendet werden. Dieser wiederum überprüft ob sich in dem Text Beleidigungen, Bevormundungen oder ähnliche Gesetzwidrigkeiten befinden. Falls ja, werden diese korrigiert und die überarbeitete Version des Textes an den Verfasser gesandt. Falls dieser damit einverstanden ist, wird diese dann vom Editor veröffentlicht. Falls nicht, bleibt der Text ein unverwirklichtes Projekt.
Forenadministratoren / Editoren haben jederzeit das Recht den Beitrag eines Members ohne Vorwarnung zu entfernen, wenn dieser Beleidigend, Bevormundend oder in irgendeiner anderen Form Gesetzeswidrig ist. Wenn ein Forenmoderator / Editor aus irgendeinem Grund keine Zeit mehr hat oder den Job aus anderen Gründen nicht weiterführen möchte, so muss er eine 'Kündigungsschrift' an ALLE Kanzler und den Präsidenten senden.
Verhält sich ein Forenmoderator / Editor sonst unverantwortlich, wird er ohne Vorwarnung seinem Amt enthoben und enthält eine Managementsperre (Die Zeit der Sperre wird nach dem Maß der Schwere des Vergehens ausgemessen).
Es dürfen maximal 2 Forenadministratoren / Editoren eingesetzt werden.
Abs.4. Diplomaten & Kriegsminister
Der Auftrag der Diplomaten und Kriegsminister ist es, zusammen zu arbeiten. Der Diplomat hat den Auftrag so viele BNDs wie möglich zu schließen. Dabei muss er sich aber vor dem BND-schluss darüber informieren ob das andere BND seine BNDs auf dem Profil veröffentlicht, und momentan im Krieg steht. Es gilt; kleineren Allianzen können wir im Krieg beistehen, aber großen Allianzen Top 10 aufwärts, sollten wir uns nicht entgegensetzten.
An den Kriegsminister gilt keine Kriege zu erklären, ohne dies vorher mit den Kanzlern und vorallem dem Präsident zu besprechen. Denn es gilt auch hier der Grundsatz der Gewaltenteilung: Die Gesetze werden von der Legislative erstellt, Ausführungserlaubnisse werden von der Executive erteilt und überwacht wird das ganze rechtlich von der Judikative. Abgesegnet natürlich vom Präsidenten.
Es darf nur 1 Diplomat eingesetzt werden.
Abs.5. Einladungsminister
Der Einladungsminister darf NUR vom Präsidenten eingesetzt werden. Dies hat schlichtweg den Grund, das es die Entscheidung des Präsidenten ist, welche Member der Allianz beitreten dürfen, demnach also auch ob das Amt benötigt wird oder nicht. Wenn der Präsident gewisse Vorgaben an die Aufnahme bestimmter Member setzt, setzt er den Einladungsminister ein, dieser sortiert dann nach den Kriterien des Präsidenten die Member die in Frage kommen. Hat der Präsident keine Vorgaben, muss er keinen Einladungsminister einsetzen. DAS HEIßT das jeder Member Spieler nach Geschmack einladen darf.
Von diesem Amt darf ebenfalls nur 1 User eingesetzt werden.
Abs.6. Chatmoderatoren
In unserem Allianzchat via Skype sind 2 Chatmoderatoren vertreten. Diese beiden haben diesen auch auf die Beine gestellt und sind folgedessen auch die Chatmoderatoren. Diese haben das Recht User des Chats mit Vorwarnung zu sperren. Falls ein Moderator nichtmehr weitermachen kann / möchte, muss die übliche Kündigungsschrift an ALLE Kanzler und den Präsidenten gesendet werden.
§2 Forum
Abs.1 Forenregeln
Das Forum wird bei uns von mehreren Allianzen gleichzeitig genutzt. Umso wichtiger ist es also das wir einen zivilisierten Umgang untereinander wahren. Wer meint er müsse Beleidiungen, Bevormundungen oder sonstige Gesetzteswidrigkeiten im Forum posten, erhält eine Abmahnung per PN vom entsprechenden Forenmoderator / Editor und dessen Beitrag wird korrigiert. Bei wiederholtem Vergehen wird der Beitrag mit einer Sperrmail an den Spieler gelöscht. Die Strafe wird je nach Schwere des Vergehens ausgemessen. Auch muss dringend darauf geachtet werden, das Threads auch immer im richtigen Chapter landen. Der Forenmoderator / Editor muss bei einem Fehler den Thread in das passende Chapter verschieben. Der Member der den Thread erstellt hat, erhält eine PN mit dem alten und dem aktuellen Standort des Threads, und wird gebeten besser darauf zu achten. Hier werden keinerlei Strafen verhängt.
§3 Medien
Abs.1. Private Notice / Private Nachricht
Auch in den PNs wird darum gebeten, das ein friedvoller Umgang herrscht. Zumindest unsere Seite sollte das einhalten. Falls ihr mehrmals in einer PN beschimpft werdet, oder euch sonstige Unannemlickeiten bereitet werden, bitten wir euch eine PN an den richterlichen Kanzler (Judikative) zu senden. Dieser wird sich diesen Fall ansehen und wenn nötig einschreiten.
Abs.2. Allianzchat
Der Allianzchat wird im Zuge der aktuellen Projekte via Skype ausgeführt. In diesem hat zwar generell der Präsident das Sagen, trotzallem sind die Chatmoderatoren die oberste Richtlinie im Chat. Wer meint sich ungebührlich verhalten zu müssen, erhält eine Abmahn-PN ingame und wird direkt im Chat verwarnt. Bei weiterem Vergehen, erfolgt die mögliche Sperrung über einen gewissen Zeitraum, der wie immer nach der Schwere des Vergehens ausgemessen wird.
Abs.3. Homepage
Da wir nun auch über eine Website verfügen, fänden wir es natürlich auch super wenn ihr diese des öfteren mal besuchen würdet. Hier gelten die Regeln des SocialMedia-Teams und natürlich des Präsidenten.
Abs.4. Facebookseite
Wir sind nun auch im Besitz einer Facebookseite. Diese läuft momentan über Vittore. Bei Fragen wendet euch bitte an ihn. Auch auf der Facebookseite gelten die Regeln der Allianz. Sie wird in enger Cooperation mit dem Management gestaltet.
§4. Existenz
Abs.1. Fusionen
Fusionen sollen zukünftig generell nicht mehr verboten sein. Es sei denn eine beabsichtigte Fusion stellt eine erkennbare Gefahr für die eigene Allianz dar. Zur Vergrößerung der Allianz oder Ähnlichem sind Fusionen aber ansonsten gestattet. Fusionsangebote müssen immer ZUERST an den Präsidenten und dann an die Kanzler gesendet werden. Daher wird erwartet das man sämtliche Vor- und Nachteile dieser Fusion ausgearbeitet vorlegen kann. Unteranderem sollte der Grund für die Fusion genannt werden. Bei Betrug was eine Fusion betrifft, werden der oder die betreffenden Spieler hart bestraft. Das heißt das sie gekickt und abgefarmt werden.
Abs.2. Diktaturschutz
Um uns vor einer Diktatur zu schützen, wird anbei der neuen Verfassung auch die Gewaltenteilung miteingeführt. Diese wird an anderer Stelle noch genauer erklärt. Falls es einem Präsidenten ein gelungenes Anliegen ist eine Diktatur zu verwenden, wird dieser durch Revolten und Aufstände abgesetzt. Dieser landet dann automatisch auf der 'Schandenliste'. Auf ihr landen alle Farmobjekte und sonstige gebannten Spieler. Er wird dort dann unter dem Titel 'Diktator' zu finden sein. Er hat keine Chance auf wiederaufnahme in die Allianz, geschweige denn ins Management oder als Präsidentenkandidat mehr.
Abs.3 Präsidentschaftswahlen
Nach Ablauf der Amtszeit des Präsidenten finden die Präsidentschaftswahlen statt. Diese geht wie folgt von statten:
Jeder der Interesse hat Präsident zu werden, schreibt eine Wahlrede an das Wahlkomitee (wird vorher festgelegt), bei den Wahlen werden dann die Reden die freigeschaltet wurden veröffentlicht, und jeder Spieler der Allianz darf 1x seine Stimme für seinen Präsidenten abgeben, oder wie es vermutlich (glücklicherweise) viele tun werden den alten Präsidenten wählen. Nach den Wahlen wird kurz darauf auch der neue Präsident bekannt geben. Wenn dieser in seiner Wahlrede gewisse Versprechungen gemacht hat, muss er nach bestem Streben versuchen diese zu erfüllen.
Abs.4. Amtszeiten
Es folgen nun die Amtszeiten der jeweiligen Ämter:
1 Präsident: 1 Jahr
3 Kanzler: 1 Jahr
1 Diplomat: Unbegrenzt
1 Kriegsminister: Unbegrenzt
2 Forenmoderatoren / Editoren: Unbegrenzt
2 Chatmoderatoren: Unbegrenzt
2 SocialMedia Moderatoren: Unbegrenzt
1 Facebookseiten Moderator: Unbegrenzt
1 Einladungsminister: Unbegrenzt
Die mächtigsten Ämter sind leicht zu erkennen, da sie die einzigsten sind die eine bestimmte Zeit im Amt sind und dann gewählt werden müssen; Präsident und Kanzler. Das soll nicht bedeuten das dem Präsident die Macht abgenommen werden soll, keinesfalls, ihm wird sogar welche gegeben, wenn er sie richtig verwendet, nämlich zum Guten.
Abs.5. Wings
Im Normalfall gilt die Verfassung für die Main, kann aber auch nach Belieben auf den Wing übertragen werden. Die Leitung des Wings besteht einzig aus einem Gründer. Dieser ist ein sehr enger Vertrauter des Präsidenten, und steht mit diesem praktisch auf einer Ebene über den Kanzlern und allen anderen Ämtern. Der Wing ist an seine Main gebunden. Eine Lösung von der Main darf nur im Notfall oder mit der Einstimmung des gesamten Managements erfolgen. Auch die normalen Member dürfen ihre Meinung dazu äußern und werden berücksichtigt.
Falls der Wing keine Spieler mehr bezieht weil z.B. keine kleinen Spieler mehr in den Meeren der Wing vorhanden sind, ist der letzte Weg eine Fusion der Main und des Wings. Ein neuer Wing kann dann in einem anderen Meer eröffnet werden. Wie das jedoch genau von statten geht, wird nicht festgesetzt, sondern hängt von allen Membern ab. Zwar untersteht der Wing dem Mainpräsidenten, dennoch soll das auf keinen Fall heißen das die Main über dem Wing steht. Sie stehen beide auf derselben Stufe. Außerdem sind Anordnungen des Präsidenten die die Wing betreffen IMMER vom Wingpräsidenten abzusegnen, da dießer den Wing ja auch leitet.
Abs.6. Management
Das Management besteht aus Membern die eines der insgesamt 9 zu vergebenen INGAME Ämtern belegen. Sie werden in wichtigen Fragen betraut. Sie bereiten gemeinsam Projekte vor und planen alles was es eben zu Planen gibt. Wenn ein Mitglied des Managements interne Informationen an Member oder gar außenstehende der Main / Wing weitergibt, muss er mit einem Ausschluss aus dem Management rechnen. Ins Management können Spieler ab 5-10 Städten aufgenommen werden. Besitzt der Member der ins Management eintreten möchte jedoch eine 'Gabe', die diesem von großem Vorteil sein kann, wird dieser unabhängig seiner Städtezahl ins Management auf Probe genommen.
Abs.7. Neue Member
Member die neu in die Wing kommen, erhalten dort vollste Unterstützung beim Aufbau ihrer Städte und dem erreichen der 10 000 Punkte. Wenn ein Member aber in die Main kommt, ist er 1 Woche ohne jedes Recht und ohne jede Hilfe auf sich alleine gestellt. Dies soll helfen nicht nur Flüchtlinge zu bekommen.
Abs.8. Verlassen der Allianz
Wer die Allianz verlassen möchte, sollte bitte an das gesamte Management eine PN schreiben, in der aufgeführt ist warum er geht und wohin er geht. Wer die in die Allianz kommt und diese kurz darauf wieder verlässt, wird des Verrats und der Spionage bezichtigt und endet ebenfalls als Farmobjekt.
§6. Militär
Abs.1. Offensive
Die Allianz ist eine friedlich gesinnt lebende Truppe, die nicht darauf aus sind Krieg zu führen. Wenn eine Präsident sich von diesem Grundsatz verascheidet, und in eine offensive, agressive Kampfhaltung übergeht, gefährdet er zum Einen die gesamte Allianz und Begeht zugleich Verrat an der Verfassung und dem 1. Gründervater, der diese Allianz in Frieden schuf. Wir werden nur in extremen Notfällen zur Offensive übergehen.
Abs.2. Deffensive
Wenn es zu einem Krieg kommt, und das wird es immer kommen, müssen wir im Stande sein uns zu verteidigen. Wenn alle diplomatischen Verhandlungen fehlschlagen, muss zu den Waffen gegriffen werden. Von jedem Spieler der über 12 Städte besitzt, wird erwartet die Deffensive der kleineren Spieler in seiner Nähe zu sichern. Alle darunterliegenden sind aber ebenfalls recht herzlich dazu eingeladen sich ihre Deffensive selst aufzubauen.
Die Deffensive für andere Allianzen ist generell gestattet. Wenn jedoch die Gefahr besteht das die eigene Allianz dabei in einen Krieg verwickelt werden könnte, ist erst den Präsidenten um Erlaubnis zu Fragen. In Sachen Partnerbündnisse / Spielerbündnisse mischen wir uns generell nicht ein. Wir stehen aber notfalls als Unterstützung mit Rat und Tat zur Seite.
§7. Die Gewaltenteilung
Abs.1. Aufbau
Dies sind der Aufbau und die Aufgaben der Gewaltenteilung:
Die Gesetzgebende Gewalt (Legislative):
Der Kanzler der die Legislative erhält, ist für die Gesetze in der Allianz zuständig. Er hat direkten Kontakt zum Präsidenten und entwirft die Gesetze, plant sie, spricht sie ab und setzt sie auch durch. Nur über die Legislative kann eine mögliche Umgehung eines Gesetzes begangen werden.
Die Ausführende Gewalt (Executive):
Der Kanzler der die Executive erhält, ist dafür zuständig das Projekte, Gesetze etc. nach ihrem Beschluss ausgeführt werden.
Die Richterliche Gewalt (Judikative):
Der kanzler der die Judikative erhält, ist dafür zuständig, das alles mit rechten Dingen zu geht. Wird ein Gesetzt gebrochen, oder eine Fehler taucht auf, muss er entscheiden welche Strafe angewandt wird, bzw. wer den Fehler beheben muss.
Abs.2. Kanzlerwahl
2 Kanzler können vom Präsidenten eingesetzt werden. 1 von der gesamten Allianz. Welcher Kanzler welchen Gewaltbereich zugeordnet bekommt, das entscheidet sich von selbst. Das heißt wenn das Volk nun den Vorrang erhält, wählen sie ihren Kanzler und in welchem der 3 Bereiche er tätig sein soll. Dieser erhält dann noch eine zusätzliche Aufgabe, er soll dann zwischen Management und den Membern vermitteln. Das heißt Beschwerden, Verbesserungsvorschläge etc. werden an ihn gesendet welche er dann mit dem den Zuständigen bespricht und das Ergebnis an den Verfasser der PN zurück sendet.
Abs.3. Amtsmissbrauch
Der sogenannte Amtsmissbrauch kann über viele Wege im Öffentlichen, aber auch im Versteckten durchgeführt werden. Als Amtsmissbrauch zählen folgende: Bevormundungen, Beleidigungen an Member und / oder das Management, nach mehr Titeln verlangen als man hat, hinter dem Rücken des Präsidenten / der Kanzler / dem Management Aktionen planen die die Allianz in erhebliche Gefahr bringen könnten, unerlaubte Aktionen durchführen, Bestechungen, Drohungen, das 'Malträtieren' kleinerer Spieler und Ähnliches. Wer einen der oben aufgeführten oder Ähnlichen Amtsmissbräuche anwendet, wird SOFORT ersetzt. Falls sich auf die schnelle niemand findet der das Amt weiterführen kann, MUSS der Präsident dieses Amt übernehmen, bis sich jemand gefunden hat. Das heißt dann auch das er in keinerlei Stufe über den Kanzlern mehr steht bis er wieder offiziell Präsident ist. Änderrungen der Rechte sollten in diesem Falle aber AUF GAR KEINEN FALL durchgeführt werden. D.h. das der Präsident den Kanzlern den Gründer verleiht. Dies stellt eine akute Gefahr für die Verfassung, die Demokratie und Regierung der Allianz dar. Falls ein Kanzler den Präsident doch dazu drängt, wird das als Betrugsversuch gewertet, und dieser wird mit sofortiger Wirkung ebenfalls seinem Amt enthoben
Abs.4. Amtszeiten der Kanzler
Alle Kanzler haben die Amtszeit von 5 Monaten. Sie endet normalerweise gleichzeitig mit der des Präsidenten. Tritt ein Präsident aber ab, oder wird aus sonst einem Grund aus dem Amt genommen, bleiben die Kanzler trotzallem die 5 Monate im Amt. Kanzler können nach Ablauf der Amtszeit beliebig oft wiedergewählt werden. Falls ein Kanzler momentan aber ein großes Projekt in Organisation hat, muss er nachweisen können, das er dies maximal 2 Wochen vor Ablauf der Amtszeit bereits in Planung hatte. Dann kann eine Frist von 2 Wochen gesetzt werden, in der er "Probekanzler" bleibt um sein Projekt vollenden zu können. Kann er dies aber nicht nachweisen, kann er dies an seinen Nachfolger weiterreichen (dieser muss das aber nicht annehmen), es falls möglich in seiner nächsten Amtszeit weiterführen oder er muss es eben verwerfen. Falls ein Kanzler sein Amt jedoch nicht weiterführen kann / möchte, muss er einen geeigneten Nachfolger vorschlagen können.
§8. Onlinezeiten
Abs.1. Generell
Im allgemeinen sollte jeder mindestens 1 mal die Woche online kommen, und verhindern das er der Leitung rot dargestellt wird.
Bestimmte Onlinezeiten gibt es nicht.
Abs.2. Speziell
Falls ein Spieler krank ist, in den Urlaub fährt oder aus sonst einem Grund nicht online kommen kann, soll er dies der Leitung bitte mitteilen. Die PN sollte auch einen groben Zeitraum der Inaktivität enthalten. Falls möglich sollte auch der Urlaubsmodus aktiviert sein.
§9. Bestrafungen bei Vergehen
Abs.1. Skala
Dies ist die Richterskala für Bestrafungen. Je höher der Wert, desto härter das Vergehen und selbstverständlich auch die Strafe;
1
Beleidigungen im Forum, PN etc.
2
Das Widersetzen der Chatregeln, Forenregeln, etc.
3
Das 'Malträtieren' kleinerer Spieler, etc.
4
Das Kenzeln wichtiger BNDs ohne triftigen Grund, etc.
5
Amtsmissbrauch, Bevormundung, Planung einer Diktatur, etc.
6
Verrat an der Allianz, auslösen eines Krieges, Streitsäerei, das Durchführen einer Diktatur, etc
Abs.2. Strafen
Es folgen die Strafen die der Richterskala zugeordnet werden können:
1 = Abmahnung, Falls nötig / möglich Kurzzeitsperre
2 = längere Sperre
3= Starke Abmahnung mit Drohung auf Verweis
4 = Der Rauswurf aus dem Management, Amtsentzug
5 = Amtsentzug und möglicher Verweis, mögliches setzen auf die 'Schandenliste'
6 = Verweis aus allen Ämtern, dem Management und der Allianz. Sicherung eines Ehrenplatzes auf der 'Schandenliste', Ende als Farmobjekt.
Nachwort...
Mit dem durchsetzen der Verfassung, folgt auch Bedingungslos die Einführung der Gewaltenteilung. Nachdem jedes Gesetz nun besprochen wurde, muss nun jedes Mitglied des Managements einen Comment posten. Dieser darf AUSSCHLIEßLICH den eigenen Spielernamen enthalten. Dieser Comment wird als eine Art Unterschrift gewertet. Die gesamte Allianz hat sich bedingungslos an die Verfassung zu halten. Einzelne Absätze / Paragraphen können mit einer 3/4 Mehrheit für einen bestimmten Zeitraum außer Kraft gesetzt werden. (Das heißt 6 der 9 Mitglieder MÜSSEN zustimmen um das Gesetz umgehen zu können). Es war uns eine rießengroße Ehre diese Verfassung mit euch zu schreiben,
MFG + LG;
Vittore, Zeus654, König Drachenglut, Andy2981
mit Hilfe von...
NILS LÖWENHERZ
Gründervater
ERGÄNZUNG:
Zum Thema Webseite:
Im speziellen Gästebuch:
dort können leider die gewählten MODs oder auch der Chef nur moderationstechnische Hinweise geben, die auf Verstöße der Nettiquette hinweisen. Verstöße können (derzeit) nur von mir oder Vittore bearbeitet werden. Wobei ich mir da keinerlei Sorgen mache.
Blogger dürfen sich immer gerne melden und werden dann entsprechend Verfassung - in Absprache mit dem Webmaster - bearbeitet.
Als weiterer Punkt:
Der Chat auf der Seite soll KEIN Ersatz sein für SKYPE (als beschlossene Kommunikationsplattform), sondern für momentane Besucher der Webseite, hier sind die Moderationsrechte derzeit alleine beim Websiteadmin (Bearbeitung der Rechte in Planung!). Ob er bestehen bleibt ist noch nicht entschieden!
Es gelten die selben Regeln wie für PNs, Foren und die üblichen Regeln der Nettiquette (vgl. §1 Abs. 6 & §2 Abs. 1) - darüber hinaus kann auf Hinweis von Verstößen der Kanzler, der Allianzadmins, der Forenmoderatoren oder in eigenem Ermessen reagiert werden.
Verwarnungen oder dauerhafter Ausschluss können erfolgen.
LG Cerebro974
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